Urlaub mit Hund

Wir freuen uns über zahlreiche Gäste im Ort, egal ob Zwei- oder Vierbeiner. Dennoch sollten Sie, liebe Gäste, ein paar Regeln im Umgang mit Tieren beachten. Grundlage für das Halten und Führen von Hunden (Hundeordnung) im Amtsbereich Usedom-Süd ist die Amtsverordnung vom 13.09.2019 in Verbindung mit dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Folgendes gilt es zu beachten:

1. Es ist verboten, Hunde ohne Aufsicht frei laufen zu lassen.

2. In geschlossenen Ortschaften müssen Hunde an der Leine geführt werden. Im freien Gelände dürfen Hunde höchstens 50 m unter Aufsicht einer Aufsichtsperson frei laufen gelassen werden.

3. Es ist verboten, Hunde mitzunehmen:

  1. in öffentliche Einrichtungen, wie Kirche, Schule, Sporthalle, Kindergarten
  2. auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und Badeplätzen, mit Ausnahme der
    ausgewiesenen Hundestränden
  3. bei Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen
  4. bei Messen und Märkten.

Wir bitten Sie deshalb beim Strandbesuch nur den Hundestrand zu benutzen.
Die jeweiligen Strandabgänge sind in den Seebädern entsprechend gekennzeichnet.
Spender für Hundekottüten finden Sie an verschiedenen Stellen in den einzelnen Seebädern.