Kurtaxe
Wofür wird die Kurabgabe verwendet?
• Strandreinigung
• Strandabsicherung durch Rettungsschwimmer (ASB bzw. DLRG)
• kostenlose Nutzung der öffentlichen Sanitäreinrichtungen
• Kulturelle Veranstaltungen, wie z.B. Ortsführungen, Konzerte und Lesungen, Sport- und Kinderveranstaltungen u.v.m.
• Pflege und Wartung der Kuranlagen (Kurplatz, Seebrücke, Strandpromenade)
• Auskünfte, Informationen und Beratung in der Touristinformation
• u.v.m.
Für welchen Zeitraum und wo ist die Kurabgabe zu zahlen?
Die Kurabgabe ist ganzjährig zu entrichten, wobei in den Bernsteinbädern die Höhe der Kurabgabe sich in der Haupt- bzw. der Nebensaison unterscheidet. Die Kurabgabe ist für die Dauer des Aufenthaltes in den Seebädern beim Vermieter bzw. bei Tagesgästen in der Kurverwaltung des jeweiligen Seebades zu zahlen. Die Jahreskurabgabe wird ganzjährig erhoben. Ein Abgabenbescheid wird hierfür von der Kurverwaltung verschickt.
Nach Zahlung der Kurabgabe erhalten die Kurabgabepflichtigen eine Kurkarte, die den jeweiligen Namen und das Datum des Aufenthaltes des Kurabgabenpflichtigen enthält. Bei Tagesgästen, die Ihre Kurkarte am Automaten lösen, ist der Name nicht aufgedruckt.
Für Gruppen können Sammelkurkarten ausgestellt werden. Die Kurkarte quittiert die Zahlung der Kurabgabe.
Die Kurkarten sind stets bei sich zu tragen und auf Verlangen von Bediensteten der Gemeinde, die sich als solche ausweisen müssen, vorzuzeigen. Kurkarten sind nicht übertragbar. Bei missbräuchlicher Benutzung werden sie eingezogen. Nicht kurabgabepflichtige Personen können sich in der Kurverwaltung eine kostenfreie Kurkarte ausstellen lassen.
Höhe der Kurabgabe für das Seebad Zempin
Hauptsaison (01.04. bis 31.10. eines jeden Jahres)
Für Personen ab 18 Jahren: 2,30 Euro
Für Personen von 14-17 Jahre &
Personen mit Handicap ab SB 80% und deren eingetragene Begleitpersonen: 1,30 Euro
Nebensaison (01.11. bis 31.03. eines jeden Jahres)
Für Personen ab 18 Jahren: 1,30 Euro
Für Personen von 14-17 Jahre &
Personen mit Handicap ab SB 80% und deren eingetragene Begleitpersonen: 0,80 Euro
Die Kurkarten erhalten Gäste, die mindestens eine Übernachtung gebucht haben, bei Anreise von Ihrem Gastgeber.
Tagesgäste haben die Möglichkeit, die Kurkarte an einem der Automaten im Strandzugangsbereich oder direkt in der Kurverwaltung zu erwerben.
Jahreskurabgabe
Für Personen ab 18 Jahren: 64,40 Euro
Für Personen von 14-17 Jahre: 36,40 Euro
Höhe der Kurabgabe für das Seebad Loddin
Hauptsaison 01.04. – 31.10.
Personen ab 16 Jahren: 2,00 Euro
Personen von 10-15 Jahre: 1,00 Euro
Nebensaison 01.11.-31.03.
Personen ab 16 Jahren: 1,00 Euro
Personen von 10-15 Jahre: 0,50 Euro
Die Kurkarten erhalten Gäste, die mindestens eine Übernachtung gebucht haben, bei Anreise von Ihrem Gastgeber.
Tagesgäste haben die Möglichkeit, die Kurkarte an einem der Automaten im Strandzugangsbereich oder direkt in der Kurverwaltung zu erwerben.
Jahreskurabgabe
für Personen ab 16 Jahren: 56,00 Euro
für Personen von 10-15 Jahre: 28,00 Euro
Wer ist kurabgabepflichtig?
• Personen, die sich in den Seebädern aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird.
• Auch ortsfremd ist, wer in den Seebädern Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungseinheit (umschlossener Raum, der zum Wohnen und Schlafen genutzt werden kann) ist, wenn und soweit er sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt.
• Ortsfremd ist nicht, wer in den Seebädern arbeitet, sich weiterbildet oder in einem Ausbildungsverhältnis steht.
• Ortsfremd ist nicht, wer einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht.
Wer ist von der Kurabgabe befreit?
• Kinder (je nach Seebad unterschiedliche Alterseingruppierungen)
• Schwerbehinderte ab 80% und deren eingetragenen Begleitpersonen (außer Koserow & Zempin)
• Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder –ausbildung in den Seebädern aufhalten
• Aufsichts- u. Begleitpersonen von Kindern bis 18 Jahre in Ferienlager
• Teilnehmer an vom Kurbetrieb anerkannten Kongressen, Tagungen und Lehrgängen
• Kinder, Enkelkinder, Geschwister, deren Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter, Schwiegersöhne, Schwäger und Schwägerinnen von Hauptwohnsitzinhabern in der Gemeinde, wenn diese Personen in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden
• Der Nachweis des Befreiungsbestandes ist von Seiten des befreiten Personenkreises zu erbringen.
Höhe der Kurabgabe für das Ostseebad Koserow
Hauptsaison (01.04. – 31.10.): 2,00 Euro
Nebensaison (01.01. – 31.03. u. 01.11. – 31.12.): 1,00 Euro
Die Ermäßigung für Personen mit Handicap ab SB 80% und deren Begleitpersonen: 0,50 Euro pro Tag
Der Erwerb der Tageskurkarte ist in der Kurverwaltung und an den Automaten im Strandbereich möglich.
Jahreskurabgabe
Für Personen ab 18 Jahren: 56,00 Euro
Für Personen mit Handicap mit SB 80% und deren Begleitpersonen: 42 Euro
Kinder bis 17 Jahre sind vollständig von der Kurtaxe befreit.
Höhe der Kurabgabe für das Ostseebad Ückeritz
Hauptsaison
in der Zeit vom 01.04. – 31.10. eines jeden Jahres
für Personen ab 18 Jahren: 2,00 Euro
für Personen von 14-17 Jahre: 1,00 Euro
Nebensaison
in der Zeit vom 01.01. – 31.03. und 01.11. – 31.12. eines jeden Jahres
für Personen ab 18 Jahren: 1,00 Euro
für Personen von 14-17 Jahren: 0,50 Euro
Die Kurkarte erhalten Gäste ab mindestens einer Übernachtung bei Anreise von ihrem Gastgeber.
Der Erwerb der Tageskurkarte ist in der Kurverwaltung und an den Automaten im Strandbereich möglich.
Jahreskurabgabe
für Personen ab 18 Jahren: 56,00 Euro
für Personen von 14-17 Jahre: 28,00 Euro
Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis 13 Jahre, Personen mit Handicap ab SB 80% und bescheinigte Begleitpersonen für Personen mit Handicap.
