Reisen nach Polen
Einreise
Sie können die Grenze nach Polen ohne Aufenthalt und Kontrolle passieren. Nur in seltenen Ausnahmen, etwa bei der Fahndung, kann es an der Grenze zu polizeilichen Kontrollen kommen. Sie müssen auch weiterhin einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Für Kinder ist ein Lichtbildausweis (Kinderausweis mit Bild) erforderlich.
Straßenverkehr
Steuert der Halter eines Kfz nicht selbst das Fahrzeug oder fährt darin als Passagier mit, benötigt der Fahrer des Fahrzeugs unbedingt eine Bescheinigung, in der der Halter dem Fahrer die Erlaubnis erteilt, das Fahrzeug zu nutzen und damit nach Polen zu reisen. Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte ist nicht mehr Pflicht. Dennoch empfiehlt es sich, die Grüne Versicherungskarte mitzuführen, da sie erfahrungsgemäß die Abwicklung im Schadensfall erheblich erleichtert.
Bei Alkohol am Steuer gilt die 0,2‰-Grenze. Auch geringfügige Überschreitungen können bereits mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Mit Führerscheinentzug und Fahrzeug-
sicherstellung ist zu rechnen. Es besteht die gesetzliche Pflicht, in Polen ganztägig mit Abblendlicht zu fahren. Diese Regelung betrifft alle Kraftfahrzeuge. Das Telefonieren während der Fahrt ist verboten. Erlaubt ist die Benutzung einer Freisprechanlage. Es besteht Anschnallpflicht für alle Autoinsassen. Kinder unter zwölf Jahren sollen in speziellen Kindersitzen hinten befördert werden. Ein Warndreieck ist Pflicht. Ein Feuerlöscher ist für in Polen angemeldete Autos Pflicht.
Ein- und Ausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von 10.000 Euro oder mehr ist in der EU deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Gegenständen (z. B. Bücher, Kunstgegenstände, Schmuck, Möbel) aus der Zeit vor 1945 unterliegt besonderen Regelungen. Es wird deshalb empfohlen, vor einem Kauf eines solchen Gegenstandes, der nach Deutschland mitgenommen werden soll, die Ausfuhrmöglichkeit zu prüfen. Bei der Wiedereinreise nach Deutschland ist zu beachten, dass Tabakwaren und Spirituosen nur in folgenden Freimengen steuerfrei sind. 800 Stck. Zigaretten, 1kg Tabak, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 10 Liter hochprozentiger Alkohol, 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein, 90 Liter Wein, 110 Liter Bier, 20 Liter Kraftstoff (+ 1 voller Tank).
Reisen mit Tieren
Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Transponder gekennzeichnet sein und in einem Begleitdokument der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden. Erforderlich ist weiterhin ein Pass (Heimtierausweis, Pet Pass) oder eine Bescheinigung über die Erfüllung der Einfuhrbedingungen des Landes.
Währung
Die Republik Polen behält weiterhin Ihre Währung (Zloty). In Grenznähe wird der Euro teilweise als Zahlungsmittel akzeptiert. Der Kurs beträgt z.Zt. 1 Euro = 4,1080 Zloty
